Zum 01.01.2023 trat die Neufassung des JStG (Jahressteuergesetzes) in Kraft. Wichtig für Sie ist die damit verbundene Förderung zum Ausbau regenerativer Energie. Denn der enthaltene Erlass definiert die Mehrwertsteuerbefreiung von Stromerzeugungs- und Speicherlösungen. Konkret heißt das geringere Aufwändungen für Photovoltaikanlagen und Speichersystemen aber auch einzelner erst nachträglich installierter Komponenten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für den Einsatz der Lösungen und Komponenten gelten folgende Bedingungen:
- Installation / Betrieb in Deutschland
- Private oder teilweise auch öffentliche Nutzung
- Gesamtleistung der Anlagen liegt unter 30 kWp (dies sind Anlagen mit mehr als 75 Modulen)
Dabei umfasst die private Nutzung das Wohnumfeld, Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen, Zäune und sogar wenig bzw. gar nicht bewegte Wohnmobile oder Boote.
Wer profitiert von der Steuerbefreiung?
Der Erlass gilt für Lieferung, Montage und Betrieb in bzw. nach Deutschland und somit für alle Käufe, mit Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland. Ein Verkauf mit 0% USt. in andere Länder ist nicht möglich.
Welche Produkte und Dienstleistungen sind begünstigt?
Die Befreiung gilt für Komplettsysteme oder nachträglich angeschaffte Komponenten von Stromerzeugungs- und/oder Speicherlösungen. Neben der Anschaffung sind auch die Lieferung und die Installation eingeschlossen. Bei Übereinstimmung der oben genannten Voraussetzungen gilt die Steuerbefreiung für folgende Produkte und Dienstleistungen:
- Solarmodule
- Wechselrichter und andere elektronische Steuerungskomponenten
- Stromspeicher und Batterien
- Komplettpakete aus oben genannten Teilen
- Komponenten aus der Kategorie MobilPV
- Installation
- Versandkosten
Die für die Steuerbefreiung infrage kommenden Produkte weisen im CHSDL Shop den Nettopreis ud den Vermerk „0% MwSt“ aus.
Wie läuft die Bestellung ab?
Sie bestellen normal über unseren Shop.
Für die Steuerbefreiung qualifizierte Artikel erkennen Sie am Preishinweis „0% MwSt.“, diese können Sie wie üblich ganz einfach in Ihren Warenkorb legen.
Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor, erklären Sie sich mit der nachträglichen Rechnungsstellung der zu wenig entrichteten Umsatzsteuer einverstanden.
Da mobile Anlagen für z.B. Campingfahrzeuge ausgenommen sind, bitte wir sie, die Bestellungen getrennt aufzugeben.
Wir bitten dafür um Verständnis.